Augsburger Mietspiegel in Kraft

Der Augsburger Stadtrat hat am 30.11.2017 den nachfolgenden Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt. Der Mietspiegel wurde am 15.12.2017 im Augsburger Amtsblatt (Nummer 50, S. 395-401) veröffentlich und ist ab 01.12.2017 gültig.

Der Mietspiegel liegt als Broschüre zur Abholung in unserer Geschäftsstelle aus und kann auch online eingesehen werden. Daneben steht im Internet auch ein Online-Berechnungsmodul zur Verfügung.

http://www.augsburg.de/mietspiegel

http://online-mietspiegel.de/augsburg/

Mietspiegel als Broschüre (PDF)

 

Checkliste für den Abschluss von Mietverträgen

Checkliste Abschluss Mietvertrag

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten auf jeden Fall
folgende Punkte beachtet werden:

  • genaue Bezeichnung der Mietparteien mit Adresse des Vermieters ( ggf. mit einer ladungsfähigen Postanschrift in Deutschland) und evtl. seines Vertreters, der für ihn handelt,
  • genaue Bezeichnung des Mietobjektes,
  • vollständige Auflistung der vermieteten Räume mit allen Nebenräumen und Bezeichnung der ggf. vorhandenen, gemeinschaftlich zu nutzenden Räume und Flächen (Keller, Kfz-Stellplätze, Gartenflächen etc.),
  • genaue Bezeichnung evtl. mitvermieteter Einrichtung (Küche usw.),
  • eindeutige Angaben zur Mietdauer ( Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, Zeitmietvertrag, ggf. Kündigungsausschluss),
  • Unterschrift aller Mietvertragsparteien auf Vermieter- wie Mieterseite und/oder, falls erforderlich, Unterschrift mit Vertretungszusatz.

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung werden unsere Mitglieder von unseren Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen darüber hinaus ausführlich zu wichtigen Einzelpunkten, wie z.B. Miethöhe, Nebenkosten, Heizung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Wohnfläche usw. beraten.

Vorbeugen ist besser als streiten – wir sorgen für notwendigen Durchblick !

Eine Mitgliedschaft im Mieterverein lohnt sich!

Hinweise als PDF herunterladen: Checkliste Abschluss Mietvertrag