Der Augsburger Stadtrat hat am 30.11.2017 den nachfolgenden Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt. Der Mietspiegel wurde am 15.12.2017 im Augsburger Amtsblatt (Nummer 50, S. 395-401) veröffentlich und ist ab 01.12.2017 gültig.
Der Mietspiegel liegt als Broschüre zur Abholung in unserer Geschäftsstelle aus und kann auch online eingesehen werden. Daneben steht im Internet auch ein Online-Berechnungsmodul zur Verfügung.
http://www.augsburg.de/mietspiegel
http://online-mietspiegel.de/augsburg/
Mietspiegel als Broschüre (PDF)