Augsburger Mietspiegel in Kraft

Der Augsburger Stadtrat hat am 30.11.2017 den nachfolgenden Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt. Der Mietspiegel wurde am 15.12.2017 im Augsburger Amtsblatt (Nummer 50, S. 395-401) veröffentlich und ist ab 01.12.2017 gĂŒltig.

Der Mietspiegel liegt als BroschĂŒre zur Abholung in unserer GeschĂ€ftsstelle aus und kann auch online eingesehen werden. Daneben steht im Internet auch ein Online-Berechnungsmodul zur VerfĂŒgung.

http://www.augsburg.de/mietspiegel

http://online-mietspiegel.de/augsburg/

Mietspiegel als BroschĂŒre (PDF)

 

Checkliste fĂŒr den Abschluss von MietvertrĂ€gen

Checkliste Abschluss Mietvertrag

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten auf jeden Fall
folgende Punkte beachtet werden:

  • genaue Bezeichnung der Mietparteien mit Adresse des Vermieters ( ggf. mit einer ladungsfĂ€higen Postanschrift in Deutschland) und evtl. seines Vertreters, der fĂŒr ihn handelt,
  • genaue Bezeichnung des Mietobjektes,
  • vollstĂ€ndige Auflistung der vermieteten RĂ€ume mit allen NebenrĂ€umen und Bezeichnung der ggf. vorhandenen, gemeinschaftlich zu nutzenden RĂ€ume und FlĂ€chen (Keller, Kfz-StellplĂ€tze, GartenflĂ€chen etc.),
  • genaue Bezeichnung evtl. mitvermieteter Einrichtung (KĂŒche usw.),
  • eindeutige Angaben zur Mietdauer ( Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, Zeitmietvertrag, ggf. KĂŒndigungsausschluss),
  • Unterschrift aller Mietvertragsparteien auf Vermieter- wie Mieterseite und/oder, falls erforderlich, Unterschrift mit Vertretungszusatz.

Im Rahmen einer ausfĂŒhrlichen Beratung werden unsere Mitglieder von unseren RechtsanwĂ€lten/RechtsanwĂ€ltinnen darĂŒber hinaus ausfĂŒhrlich zu wichtigen Einzelpunkten, wie z.B. Miethöhe, Nebenkosten, Heizung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, WohnflĂ€che usw. beraten.

Vorbeugen ist besser als streiten – wir sorgen fĂŒr notwendigen Durchblick !

Eine Mitgliedschaft im Mieterverein lohnt sich!

Hinweise als PDF herunterladen: Checkliste Abschluss Mietvertrag