Augsburg braucht eine Zweckentfremdungssatzung

Der Augsburger Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es bereits zun einem Verdrängungswettbewerb führt.

Die Wartelisten bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WBG) und der Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreises Augsburg (WBL) für preisgünstigere Wohnungen werden immer länger.

Damit nicht fehlender Wohnraum, insbesondere von preisgünstigen Wohnungen, verloren geht sollte die Stadtregierung den Mieterschutz erhöhen, z.B. durch sogenannte Erhaltungssatzungen bzw. eine Zweckentfremdungsverordnung.

 

Zweckentfemdungssatzung für Augsburg