Seit 01.06.2015 gilt die Mietpreisbremse in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Aufgrund der Wohnungsknappheit ist Augsburg ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Hier gilt bei Neuvertragsabschlüssen, dass die zu Beginn des Mietverhältnisses die neue Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
In der praktischen Umsetzung ist dieses Gesetz jedoch ein “zahnloser Tiger”, wie eine Studie des DIW und Umfragen bei den Mietervereinen zeigen.
Korrekturen sind notwendig, wofür auch der Bundesjustizminister Heiko Maas offen ist.
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