Entwurf für ein neues Mietrechtsänderungsgesetz verschlechtert Mieterrechte nachhaltig
Was schon seit längerer Zeit von Immobilienverbänden gefordert wurde und zunächst auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP gefunden hat, nämlich eine Beschneidung von Mieterrechten, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen, soll nun in die Tat umgesetzt werden.
Ein Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht u. a. folgendes vor:
Das Mietminderungsrecht der Mieter wird bei energetischen Modernisierungen während der Bauarbeiten für drei Monate abgeschafft.
„Die Mieter sollen also die volle Miete zahlen, auch wenn sie auf einer Baustelle mit Krach und Dreck wohnen“, so Thomas Weiand. Die Mieter, insbesondere jene, die sich tagsüber zuhause aufhalten, werden über einen beachtlichen Zeitraum erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ohne eine Kompensation hierfür zu erhalten. Im Gegenteil:
Die Mieter werden quasi gezwungen, solche energetischen Maßnahmen ohne Wenn und Aber zu schlucken und die daraus resultierende Mieterhöhung unbefristet zu akzeptieren. Auf einen Härtegrund, falls sie nach einer solchen Modernisierung die Miete anschließend nicht mehr bezahlen können, können Mieter sich künftig nicht mehr berufen.
Thomas Weiand: „ Hier wird nach Ellenbogenmentalität der Mieter vor die Wahl gestellt: Entweder Zahlen oder Ausziehen.“ Ob die Miete hinterher für Mieter überhaupt noch bezahlbar ist, spielt überhaupt keine Rolle mehr. Soziale Komponenten bleiben somit völlig unberücksichtigt. Dabei gibt es doch schon heute zu wenige, bezahlbare Wohnungen. Viele Mieter gehören niedrigen Einkommensgruppen an. Immer weniger Sozialwohnungen werden gebaut.
Klarstellung:
„Klimaschutz ist ein wichtiges politisches Ziel! Es kann aber nicht angehen, dass dieses, dem Gemeinwohl dienende Ziel, ausschließlich auf Kosten von Mietern und Vermieter bei der energetischen Gebäudesanierung erreicht wird,“ so der Augsburger Mietervereinsvorsitzende Thomas Weiand.
Für alles andere hält die Bundesregierung schnell ein paar Milliarden Euro bereit, sei es zu Bankenrettung, sei es zur Sanierung von Haushalten anderer europäischer Staaten (Stichwort: Euro-Rettung). Im eigenen Land gerät aber die soziale Balance zunehmend aus den Fugen durch permanente Kürzungen im Sozialbereich.
Der Mieterverein Augsburg und Umgebung fordert deshalb:
Eine öffentliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ebenso notwendig wie eine zeitliche Begrenzung der Mieterhöhung. Der Vermieter kann die Sanierungskosten ohnehin steuermindernd geltend machen. Einbeziehung der Modernisierungsmieterhöhung in die Vergleichsmieten.
Die Mieterrechte dürfen – auch nicht zeitlich – nicht beschränkt werden!
1. Vorsitzender RA Thomas Weiand
Rückfragen:
RA Thomas Weiand Mieterverein Augsburg, Tel.: 0821 /151055, Fax: 151252
E-Mail: t.weiand@mieterverein-augsburg.de
Artikel als PDF herunterladen: Jetzt schlägt’s 13 – Klimaschutz auf Kosten der Mieter